Home  |  Unternehmen  |  Produkte & Services  |  Kontakt
Impressum  |  Kundenlogin

 

Über uns
 ·  Geschäftsbereiche
 ·  Management
 ·  Qualitäts- und Umweltmanagement
 ·  Historie
Karriere
 ·  Stellenangebote
 ·  Ausbildungs- und Praktikumsangebot

EDC arbeitet REACH-konform

Nach der am 01.06.2007 in Kraft getretenen REACH-Verordnung (1907/2006/EG) nimmt EDC den Status eines nachgeschalteten Anwenders ein.

Für die zur CD-/DVD-Herstellung notwendigen Zubereitungen ist dabei keine Vorregistrierung notwendig. Ergänzend hat sich EDC durch alle Lieferanten dieser Zubereitungen bestätigen lassen, dass eine Vorregistrierung erfolgt ist.

Dabei kann festgestellt werden, dass alle in den Produktionsprozess einfliessenden Substanzen im Sinne der REACH-Verordnung unbedenklich und nicht Teil der sogenannten Kandidatenliste ["Candidate List of Substances of Very High Concern (SVHC)]" sind.

Top | Seite zurück